Vertragsinhalt bei Kursen:
Sportkurse:
Die Teilnehmerin zahlt die Kursgebühren selber, mit der Anmeldung wird die gesamte Kursgebühr im Voraus fällig. Der Kurs wird nicht von der Krankenkasse unterstützt. Die Kursgebühren werden bei Nichtteilnahme am Kurs nicht ersetzt und können nicht nachgeholt werden. Eine vorzeitig ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Eine Rückerstattung der Kursgebühr nach vorzeitigem Ausscheiden ist nicht möglich.
Gegen die sporttherapeutische Maßnahme gibt es keine ärztlichen Bedenken. Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die der Teilnehmerin nicht bekannt sind, übernimmt die Kursleitung im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmerin verzichtet ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme eintreten könnten. Der Haftungsausschluss gilt auch für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld. Jede Teilnehmerin trägt für sich und ihre Handlungen die volle Verantwortung selbst.
Kursstunden können auf Grund von Krankheit oder mangelnder Teilnehmerzahlen durch die Kursleiterin verlegt werden. Die Teilnehmer werden in diesem Fall kurzfristig informiert.
Kinderkurse:
Die Teilnehmer zahlen ihre Kursgebühr selbst, mit der Anmeldung wird die gesamte Kursgebühr im Voraus fällig.
Die Kinderkurse finden einmal wöchentlich mit einer Begleitperson (Mama, Papa, Oma, Opa usw.) statt. Je nach Kurs und Alter der Kinder sind die Begleitpersonen mit im Kursraum oder halten sich außerhalb, jedoch in der Nähe auf.
Die Unterrichtsdauer beträgt 60 Minuten pro Woche.
Ausgenommen sind gesetzliche und kulturelle Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen (Krankheit der Kursleitung, Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl o.ä.) im Einzelfall Kurseinheiten ausfallen zu lassen. Die Teilnehmer/innen werden darüber rechtzeitig informiert. In den Ferien finden die Unterrichtsstunden in Absprache mit den Kursteilnehmern statt.
Die Vergabe der Kursplätze richtet sich nach dem Eingang der Anmeldungen. Der Unterrichtsvertrag wird auf die vom Buchungsportal vorgegebene Dauer geschlossen. Es können Nachfolgekurse gebucht werden. Man hat keinen Anspruch auf einen Platz in einem der Nachfolgekurse, auch hier ist der Eingang der Anmeldung das Vergabekriterium.
Die Rücknahme einer verbindlichen Anmeldung wird ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr nach vorzeitigem Ausscheiden ist nicht möglich. Vom Kind versäumte Unterrichtsstunden können nicht nachgeholt werden und gelten als gehalten.
Eltern haften für mögliche entstandene Schäden. Seitens der Kursleitung wird keine Haftung aus der Teilnahme am Unterricht aus der Benutzung der Geräte und Materialien übernommen. Der Verzehr von Speisen und Getränken (außer Wasser) ist im Kursraum grundsätzlich nicht erlaubt.
Sportkurse/ Hebammen-Kurse:
Wegen Corona finden dieses Jahr die Kurse z.T. auch online statt. Dafür wird Zoom genutzt. Auch bei reinen Online-Kursen ist eine Anmeldung verbindlich!
Bis vier Wochen vor Kursbeginn können Sie sich schriftlich von dem Kurs abmelden. Es fällt dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro an. Nach dieser Zeit tragen Sie auch bei Nichterscheinen die Kursgebühr in vollem Umfang.
Es muss eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Frauen(Sportkursen), bzw. 6 Kindern (Kinderkursen) erreicht werden, sonst erfolgt spätestens vier Wochen vor Kurs eine Information über eine mögliche Absage/Alternativen. Dies geschieht erfahrungsgemäß aber nicht, b.B. helfen wir bei der Kursplatzsuche.
E-Termine (Ostheopatie)
Der im E-Termin Kalender reservierte Termin wird für den Patienten freigehalten. Sollte der Patient diesen Termin nicht wahrnehmen, ohne die Praxis darüber rechtzeitig, d.h. 24 Stunden vor dem Termin, zu informieren, können dadurch erhebliche finanzielle Einbußen durch Ausfallzeiten entstehen. Im Regelfall können auch hier in der für den jeweiligen Patienten vorgesehene Behandlungszeit kurzfristig keine anderen Patienten behandelt werden.
Auch vor Zustandekommen des Behandlungsvertrags besteht ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, das zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (culpa in contrahendo, § 311 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 280 Abs. 1; 241 Abs. 2 BGB), weshalb bei Verletzung dieser Pflicht ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Vertrauensschadens besteht.
Für diesen Fall wird dem Patienten ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 60,00 EUR für die eingetragene Behandlung in Rechnung gestellt.
Die Unterrichtsbedingungen habe ich gelesen und mit dem gesetzten Haken akzeptiere ich die Bedingungen.